Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Eltern,

gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 (§ 5a Betriebseinschränkungen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen) werden an unserer Schule kostenlose Selbsttests auf COVID-19 ab dem 17.03.2021 durchgeführt:

„(5) Ab dem 15. März 2021 ist Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. […]“

Das allgemeine Ablaufschema der Selbsttestungen können Sie der Anlage 1 Anlage_1_-_Ablaufplan_Corona_Selbsttestung entnehmen.

Um die Selbsttests in der Schule durchführen zu können, benötigen wir die unterschriebene Einverständniserklärung Anlage_2_-_Einwilligungserklaerung_Schueler bis spätestens Mittwoch, den 17.03.2021.

Eine Anleitung zum Einsatz der Covid-19-Antigen-Selbsttests finden Sie unter folgenden Links:
Erklärvideo zur Handhabung der Selbsttests durch Schülerinnen und Schüler
YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ
Alternativer Download: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q
Erklärvideo zur Handhabung der Selbsttests durch Erwachsene
YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=RwYzDr6ebjA
Alternativer Download: https://my.hidrive.com/lnk/rXLuyZJg

Für den Selbsttest stehen Tests der Marke Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Verfügung.

Die Selbsttests werden in dieser Woche unter Aufsicht und Begleitung einer Lehrkraft am Mittwoch (Gruppe B) und Donnerstag (Gruppe A) durchgeführt. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 sind jeweils am Mittwoch dran.

Sollte sich bei einem Schnelltest ein positives Testergebnis zeigen, werden folgende Schritte veranlasst:

  1. Personal verlässt Schule unverzüglich und begibt sich in häusliche Quarantäne.
  2. Schülerin oder Schüler begibt sich in ein freies Zimmer in der Schule, wartet dort auf Abholung durch Eltern bzw. verlässt bei entsprechendem Alter selbstständig die Schule und begibt sich in häusliche Quarantäne, informiert Gesundheitsamt.
  3. Meldung an das Gesundheitsamt durch Schule.

Des Weiteren ist es möglich, die Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abzumelden (SächsCoronaSchVO §5a (6)):

„(6) Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung nach Absatz 1 schriftlich abmelden. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten dieser Verordnung unwirksam. Abmeldungen, die aufgrund des § 5a Absatz 4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 213) vorgenommen wurden, gelten als Abmeldungen nach Satz 1 fort, solange die Schülerin oder der Schüler an der Präsenzbeschulung nicht teilnimmt.“

Die Abmeldung vom Präsenzunterricht können Sie per E-Mail an die Schule richten: sekretariat@ikg-wilthen.de

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie den SMK-Blog „FAQ-Tests“ im Internet aufrufen:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/

Mit freundlichen Grüßen
M. Straube
Schulleiter