
Beurlaubungen/Befreiungen/Entschuldigungspflicht
Folgende Anträge sind rechtzeitig beim Klassenlehrer einzureichen:
- Beurlaubungen vom Unterricht bis 2 Tage
- Stundenweise Befreiungen (Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der Schulbesuchsordnung)
Folgende Anträge sind rechtzeitig beim Schulleiter einzureichen:
- Beurlaubungen für mehr als zwei zusammenhängende Tage
Bei längerer Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Im Falle der Verhinderung des Schulbesuches ist die Schule bis spätestens 9:00 Uhr (fernmündlich) zu veständigen.
Die schriftliche Entschuldigung (unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer) ist spätestens 3 Tage nach dem Fernbleiben von den Erziehungsberechtigten nachzureichen.
Krankmeldung
Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht den Schulunterricht besuchen, müssen Sie bis spätestens 9:00 Uhr die Schule darüber informiert haben.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Telefon: 03592 / 33083
- Fax: 03592 / 34810
- E-Mail: sekretariat [at] ikg-wilthen.de
- Entschuldigung via Kontaktformular Abmeldung bis 9:00 Uhr
WICHTIG:
Das Kontaktformular ERSETZT NICHT das Einreichen der schriftlichen Entschuldigung beim Klassenlehrer bzw. Tutor bis spätestens zum 3. Tag nach Fernbleiben.