IKG Wilthen Gymnasium Entschuldigungspflicht

Beurlaubungen/Befreiungen/Entschuldigungspflicht

Folgende Anträge sind rechtzeitig beim Klassenlehrer einzureichen:

  • Beurlaubungen vom Unterricht bis 2 Tage
  • Stundenweise Befreiungen (Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der Schulbesuchsordnung)

 

Folgende Anträge sind rechtzeitig beim Schulleiter einzureichen:

  • Beurlaubungen für mehr als zwei zusammenhängende Tage

Bei längerer Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Im Falle der Verhinderung des Schulbesuches ist die Schule bis spätestens 9:00 Uhr (fernmündlich) zu veständigen.

Die schriftliche Entschuldigung (unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer) ist spätestens 3 Tage nach dem Fernbleiben von den Erziehungsberechtigten nachzureichen.

Krankmeldung

Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht den Schulunterricht besuchen, müssen Sie bis spätestens 9:00 Uhr die Schule darüber informiert haben.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

WICHTIG:
Das Kontaktformular ERSETZT NICHT das Einreichen der schriftlichen Entschuldigung beim Klassenlehrer bzw. Tutor bis spätestens zum 3. Tag nach Fernbleiben.

Kontaktformular für Abmeldung bis 9:00 Uhr

Datenschutz