Schulanmeldung

Informationen zur Anmeldung an unserem Gymnasium zum Sj. 2024/2025

Herzlich Willkommen am Immanuel-Kant-Gymnasium


Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten. Der Anmeldezeitraum beginnt am 09.02.2024 und endet am 01.03.2024. Den entsprechenden „Aufnahmeantrag für das Gymnasium“ erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes bzw. unter folgendem Link: Aufnahmeantrag

Unsere Anmeldezeiten:

DatumUhrzeit
Freitag, 09.02.11.00 – 15.00 Uhr
Montag, 12.02.14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag, 13.02.08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 22.02.14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 23.02.08.00 – 12.00 Uhr
Montag, 26.02.8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 27.02.8.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch, 28.02.8.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag, 29.02.8.00 – 15.00 Uhr
Freitag, 01.03.8.00 – 10.00 Uhr

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das ausgefüllte Formular „Aufnahmeantrag für das Gymnasium“ (siehe Link oben), unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  2. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original[1])
  3. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  4. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

 

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 an. In diesem Fall bitten wir um telefonische Voranmeldung.

Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 09.00 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 05.03.2024 bis zum 14.03.2024 im Gymnasium statt.

Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 26.03.2024 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 15.03.2024 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

Für das Schuljahr 2023/24 nehmen wir voraussichtlich 3 Klassen 5 auf.

Sollte die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht ausreichen, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können, werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. Inklusionsschüler,
  2. Geschwisterkinder, die auch im folgenden Schuljahr 2024/25, bei uns lernen,
  3. Schulwegnähe, im Hinblick auf die Gemeinde- bzw. Landkreiszugehörigkeit der Schüler bzw. Fahrschüler,
  4. Lostentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Straube
Schulleiter

 

 

Informationen des Landratsamtes zur Schülerbeförderung erhalten Sie unter diesem Link: Informationen zur Schülerbeförderung