Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den angekündigten Link zur Homepage des Landkreises Bautzen.

https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/organisation-und-finanzierung-der-schuelerbefoerderung/696

Im unteren Bereich der Homepage „Das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler“ sind konkrete Hinweise und Links zu den Abo’s bei den Verkehrsunternehmen vorhanden.

Neue Satzung:

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Strassenverkehrsamt/Schuelerbefoerderungssatzung_2021_12_06.pdf

Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen im § 16:

§ 16    Übergangsvorschriften
Die für das Schuljahr 2021/2022 genehmigten Verfahren bleiben bis zum Schuljahresende am 31.07.2022 weiter gültig.
Genehmigte Erstattungsverfahren (Einzelabrechnungen) für das Schuljahr 2021/2022 können ebenfalls bis zum 31.07.2022 abgerechnet werden.

Für das Schuljahr 2022/2023 werden die Anträge bei den Verkehrsunternehmen gestellt.
Dazu bereiten wir derzeit einen Elternbrief vor, den wir Ende Januar versenden werden.
Darin erfahren alle Eltern, die bei uns im Schuljahr 2021/2022 einen Bescheid erhalten haben, die künftige Verfahrensweise.

Wir verbleiben mit den besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

Angela Ulmer
Sachgebietsleiterin Personen- und Schülerverkehr
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Landratsamt Bautzen
Straßenverkehrsamt

Besucheradresse: Macherstraße 55 · 01917 Kamenz
Postadresse: Macherstraße 55 · 01917 Kamenz

Telefon: 03591 5251-36400 · Telefax: 03591 5250-36400
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Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie: www.landkreis-bautzen.de/corona