Das Landratsamt teilt in Bezug auf evtl. Rückerstattungen der Eigenanteile zur Schülerbeförderung Folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die aktuelle Information zur Zahlung/Erstattung der Eigenanteile für das laufende Schuljahr, die wie folgt auf der Homepage des Landkreises zu lesen ist:
Homeschooling: Wie geht es weiter mit der Schülerbeförderung?
Information zum Thema Eigenanteile im Lockdown und zur Abbestellung der Fahrkarten.
Viele Eltern fragen sich, warum wird der Eigenanteil abgebucht, obwohl die Kinder nicht in die Schule fahren können.

Warum wird der Eigenanteil weiter abgebucht?
Erstattungen der Eigenanteile oder deren Erlass sind nur mit der Zustimmung des Kreistages möglich. Ein Entscheidungsvorschlag kann erst zum Ende des Schuljahres vorbereitet werden. Der Kreistag des Landkreises Bautzen muss dann über die Rückerstattungen und das Verfahren entscheiden. Dafür wird um Verständnis gebeten.

Wie geht es weiter?
Aktuelle Informationen zum Verfahren der möglichen Rückerstattung werden über die Medien und dieser Webseite sowie über die Schulen bekannt gegeben.

Kann die Fahrkarte abbestellt werden?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Kind von der Schülerbeförderung schriftlich beim Straßenverkehrsamt abzumelden. Für den laufenden Monat ist dies bis zum 5. Werktag möglich. Dazu müssen die Fahrkarten ans Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden.
Sollten Sie im laufenden Schuljahr die Beförderung wieder benötigen, ist ein neuer Antrag zu stellen. Die Fahrkarten müssen dann selbst erworben werden und können gegenüber dem Landkreis abgerechnet werden.
https://www.landkreis-bautzen.de/homeschooling-wie-geht-es-weiter-mit-der-schuelerbefoerderung-19945.php

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen und wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!

Angela Ulmer
Sachgebietsleiterin Personen- und Schülerverkehr