
Schulanmeldung
Informationen zur Anmeldung an unserem Gymnasium zum Sj. 2026/2027
Herzlich Willkommen am Immanuel-Kant-Gymnasium
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten. Der Anmeldezeitraum beginnt am 06.02.2026 und endet am 27.02.2026. Den entsprechenden „Aufnahmeantrag für das Gymnasium“ erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes oder können diesen unter folgendem Link ausdrucken: Aufnahmeantrag
Unsere Anmeldezeiten:
Datum | Uhrzeit |
Freitag, 06.02. | 11.00 – 15.00 Uhr |
Montag, 09.02. | 13.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag, 19.02. | 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag, 20.02. | 9.00 – 12.00 Uhr |
Montag, 23.02. | 8.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag, 24.02. | 8.00 – 15.00 Uhr |
Mittwoch, 25.02. | 8.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag, 26.02. | 8.00 – 15.00 Uhr |
Freitag, 27.02. | 8.00 – 10.00 Uhr |
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- das ausgefüllte Formular „Aufnahmeantrag für das Gymnasium“ (siehe Link oben), unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original[1])
- die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
- Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.
Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 27.02.2026 an. In diesem Fall bitten wir um telefonische Voranmeldung.
Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 03.03.2026, 09.30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.
Die Beratungsgespräche finden vom 06.03.2026 bis zum 12.03.2026 im Gymnasium statt.
Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen (bis spätestens zum 01.04.2026) können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 13.03.2026 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.
Für das Schuljahr 2026/27 nehmen wir voraussichtlich 3 Klassen 5 auf.
Sollte die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht ausreichen, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können, werden wir auf ein bewährtes – mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes -Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- Inklusionsschüler
Voraussetzung für die bevorzugte Anwendung ist das Vorliegen eines Bescheids über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. - Geschwisterkind ist auch im folgenden Schuljahr 2026/27 Schüler(in) unserer Schule
- Wohnortnähe zur Schule
Der kürzeste Schulweg (fußläufig) von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zum Haupteingang unseres Gymnasiums beträgt bis zu 5 km (Grundlage Routenplaner Google Maps). - Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Straube
Schulleiter
[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.
Informationen des Landratsamtes zur Schülerbeförderung erhalten Sie unter diesem Link: Informationen zur Schülerbeförderung