Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 gelten ab dem 12.04.2021 folgende Regelungen am Immanuel-Kant-Gymnasium:

  • Einlass in das Schulgebäude ist täglich ab 7.00 Uhr.
  • Der Zutritt zum Schulgelände ist nur Schulangehörigen gestattet, wenn sie durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachweisen, dass keine Infektion mit SARSCoV2 besteht. Der Nachweis darf nicht älter als drei Tage sein.
  • Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist Personen untersagt, die
  1. mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind,
  2. mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten, oder
  3. innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, es sei denn, dieser Kontakt fand in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen statt.
  • Schülerinnen oder Schüler, die mindestens eines der genannten Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung zeigen, werden in einem separaten Raum untergebracht. Das Abholen durch einen Personensorgeberechtigten oder eine von diesen bevollmächtigte Person wird unverzüglich veranlasst.
  • Zeigen Schülerinnen oder Schüler mindestens eines der genannten Symptome, ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet.
  • Bei Betreten des Schulgebäudes erfolgt eine gründliche Händedesinfektion. Anschließend begeben sich die Schüler*innen unverzüglich in ihren Klassenraum.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske gilt auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus für die gesamte Dauer des Schulbesuches (Stoffmasken, Schals etc. sind nicht zulässig).
  • Bei Nichttragen der Mund-Nasenbedeckung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Schüler führen eine Kopie des Attests ständig mit sich.
  • Auf dem Pausenhof darf bei Einhaltung des Mindestabstands auf den Mund- und Nasen-Schutz verzichtet werden.
  • Direkte körperliche Kontakte sollen vermieden werden.
  • In den Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern die Außenbereiche und der Klassenraum zur Verfügung.
  • Essen und Trinken sind während der Pausen nur im Klassenraum und auf dem Pausenhof gestattet.
  • Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände und Räume sind täglich gründlich zu reinigen. Technisch-mediale Geräte sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen. Sämtliche genutzte Räumlichkeiten sind täglich mehrfach gründlich zu lüften. Unterrichtsräume sollen darüber hinaus mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, spätestens dreißig Minuten nach deren Beginn, gründlich gelüftet werden.

Am Montag, den 12.04.2021, und Montag, den 19.04.2021, erfolgen durch die Fachlehrer*innen die Belehrungen zum aktuellen Hygieneplan in der jeweils ersten Unterrichtsstunde.

gez. M. Straube
Schulleiter